Home  Sitemap  Impressum

 

 

 

 

 

 

 

Klaus Riegert

 

Dr. Dietrich Birk

 

Nicole Razavi

 

 

 

Süßen


Kontaktdaten:

  Herbert Hackius
Vorsitzender
E-Mail: cduhhackius@gmx.de

Funktionen: Vorsitzender CDU Stadtverband Süßen
Vorstandsmitglied VdK Ortsverband Süßen
Mitglied Förderverein Zymandi-Schule, TSV Süßen
Themen: Kommunalpolitik


Herzlich Willkommen auf der Seite der CDU Süßen!
 
Auf dieser Seite erfahren Sie alles über die Arbeit der CDU in der Wohlfühlstadt Süßen. 
Im Stadtverband sowie in der Gemeinderatsfraktion arbeiten für die Bürger Süßens! 
Deshalb laden wir Sie ein Veranstaltungen, Aktionen und viele weitere Aktivitäten der CDU Süßen zu besuchen! 

Herbert Hackius 
Vorsitzender des Stadtverbandes
              


 
Aktuelles aus der Fraktion 
 
Die CDU-Gemeinderatsfraktion Süßen ist natürlich immer offen für Ihre Fragen und Anregungen und freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme 

Zur Erinnerung hier die Telefon-Nummern von uns allen mit einigen E-Mail Anschriften: 

Czinszky, Markus 943380 
Finckh, Albrecht 930270 /finckh.faser@t-online.de 
Grimm-Gerber, Jutta 5529/ jutta.grimm-gerber@gmx.de 
Wagner, Petra 41973/ wagner.pg@web.de 
Weißenfels, Simon 7628/ weissenphelpsi@aol.com 

Sschriftlich auch immer erreichbar über E-Mail: finckh.faser@t-online.de oder fraktion@cdu-suessen.de oder per Telefax: 41008 

________________________________________________________________________

>Protokolle erzählen – Das Jahr „eins“ des Landtags Baden-Württemberg<        
von Albrecht Finckh

Es ist ein Ausflug in unsere Geschichte an Hand von protokollierten Sitzungen der „Verfassungsgebenden Landesversammlung“. Es ist ein Ausflug in die rechtlichen, sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen Probleme, die am Anfang der Neuschaffung unseres Bundeslandes sich vor den Abgeordneten auftürmten. Dieser Abend soll ein Ausflug sein in eine Zeit, die wohl 50 Jahre zurückliegt, die viele von uns aber mehr oder weniger bewusst erlebt haben oder von der man nebenbei gehört hat und so fremd geblieben ist. Diese Veranstaltung soll daher auch keine parteipolitische sein, sondern eine Hommage an unser Land und die Frauen und Männer der ersten Stunde.

Ich hoffe es gelingt mir Ihnen diese Zeit, die geschichtlichen Ereignisse so rüberzubringen, wie ich diese beim Lesen der Protokolle selbst erlebt habe: teilweise spannend wie ein Krimi.

Meistens geht es einem doch so, dass man sich auf eine Sache einlässt, einen Gedanken, eine Idee weiterspinnt, ohne zunächst zu wissen was daraus wird. Ich gestehe, mir ging es wenigstens so.

Wir, die CDU in Süßen, wurde angefragt, was macht ihr zum 50 jährigen Jubiläum? Nun da kam uns, mir etwas zugute:

Mein Vater hatte, u.a. die Leidenschaft alles zu sammeln, so auch viele offiziellen Schriftstücke aus seiner Tätigkeit als Mitglied der Verfassungebenden Landesversammlung und danach des Landtages von Baden-Württemberg. Alles wurde fein säuberlich in dicke Bücher gebunden ( Buchbinder Beck ). Einige Exponate liegen hier zum Anschauen.

Und so war die Idee des heutigen Themas geboren.

 Lassen Sie mich zur Einleitung vorab einen ganz kurzen, zeitgeschichtlichen Überblick geben. Der Krieg war verloren, die Beatzungsmächte übernahmen Deutschland und bildeten 4 Besatzungszonen, wovon 2, die amerikanische und die französische, das Gebiet in Süddeutschland unter sich aufteilten. Grob gesagt – nördlich der A 8 war amerikanische, südlich davon französische Zone.

1933 haben die Nazis u.a. auch die Länder Württemberg (Stuttgart) und Baden (Karlsruhe) aufgelöst. Die Besatzungsmächte schufen Kraft ihrer Macht neue Länder anno 1946 bzw. 1947. Anstelle der genannten 2 wurden es jetzt sogar drei:

Württemberg – Baden mit Sitz in Stuttgart unter Ministerpräsident Dr. Reinhold Maier (1951/52)  SPD-DVP Koalition

Württemberg – Hohenzoller  mit Sitz in Tübingen unter Staatspräsident  Dr. Gebhard Müller (1951/52) Koalition mit SPD

Baden mit Sitz in Freiburg unter Staatspräsident Leo Wohleb (1951/52) CDU-Alleinregierung

Die beiden letzt genannten Länder, lagen in der franz. Besatzungszone.

Soweit also die geo-politische Situation im Süd-Westen vor dem 9. März 1952.

Wie sah es aber drum herum aus: Die sowjetische Besatzungszone, später Ostzone oder auch DDR genannt, ging einen eigenen Weg. Die drei Westmächten aber  vereinigten ihre Besatzungszonen zur Bundesrepublik Deutschland. Dies geschah mit der Verabschiedung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 durch den parlamentarischen Rat und durch die elf westdeutschen Bundesländer (nicht Bayern). Um 17.03 Uhr verkündete dann Dr. Adenauer (da war er noch Präsident des Parlamentarischen Rates) das Grundgesetzt. In Kraft trat es dann am 24. Mai 1949. Als der Bundestag erstmalig zusammentrat gab es also bereits eine Verfassung: Unser Grundgesetz. Übrigens hatten die drei Länder im Südwesten auch Verfassungen. Auf Bundesebene war dann ein Thema die Neugliederung  der Bundesländer. Entsprechende Gesetze wurden auch verabschiedet, wobei das 2te Neugliederungsgesetz die Voraussetzungen geschaffen hat, damit zunächst einmal am 9. Dezember 1951 die Volksabstimmung durchgeführt werden konnte zu der Frage: Sozusagen, „was wollt ihr“:

1) eine Vereinigung von allen drei Ländern,   oder

2) die Wiederherstellung des alten Landes Württemberg einschließlich Hohenzollern.

      Was die anderen Landesbezirke, also Baden bzw. Nord-Baden betraf, war die 2. Frage entsprechend nach der Wiederherstellung des alten Landes Baden formuliert.

Ergebnis: Nord-Baden, Nord-Württemberg und Süd-Württemberg stimmten für den Südweststaat. (Süd-)Baden für das alte Land Baden.

Insgesamt 67,5% stimmten für den Südweststaat, wobei wichtig war, dass wenigsten eines der badischen Teilländer auch dafür stimmen musste. Das war eine der Bedingungen als Ergebnis der überaus schwierigen Vorverhandlungen der drei Länder untereinander. Denn die Südbadener unter Leo Woleb waren strikte Gegner eines solchen neuen Staatsgebildes.  Die Altbadener erzwangen dann ja bekanntlich über eine BVG-Klage eine nochmalige Volksabstimmung, die 1970 stattfand aber nur unter den „Gesamtbadenern“. Das Ergebnis war für sie wirklich vernichtend: 80% der Badener stimmten für die Erhaltung unseres Bundeslandes.

Jetzt, nach dem klaren Ausgang der Wahlen vom 9. Dezember 1951, war es möglich, Wahlen zurVerfassunggebenden Landesversammlung des aus den Ländern Baden , Württemberg-Baden u. Württemberg - Hohenzollern zu bildenden Bundeslandes

am 9. März 1952 durchzuführen.

Sie sehen, wie umständlich man sich ausdrücken muß, wenn es keine Verfassung vorab gibt, wie z.B. das Grundgesetzt für den Bund. Es gab auch nach der Wahl neben dieser Verfassungsgebenden Landesversammlung noch die Landesregierungen der drei Bundesländer, wenigsten bis das Überleitungsgesetz verabschiedet war.

Erwähnen möchte ich auch, dass der Koreakrieg noch voll im Gange war und die Sowjets die Grenze zum Westen zumachten. Ich meine dabei nicht die Grenze um  Berlin herum, da fiel der Vorhang erst am 13. August 1961.

 

Soweit also meine Einleitung. Ich versuchte Sie etwas in das Umfeld einzustimmen, unter denen die schwere, aber erfolgreiche„Geburt“  eines neuen Bundesland stattfand.

 

Die Wahlen hatten, schon wegen ihrer Eindeutigkeit, im Ergebnis überrascht:

Die CDU mit 35% und 50 Sitzen war sicher die Überraschung. Die SPD bekam 28% bzw.  38 Parlamentssitze, die DVP/FDP 18,2% bzw23, der BHE 6% und 6 Mitglieder, die KPD mit 4,3% = 4 Sitze.

Unter den 121 Mandatsträgern waren nur 6 Frauen. Das Durchschnittsalter der Parlamentarier war sicher über 50 Jahre, die jüngsten Mitglieder 37.

So zusammengesetzt kam das Parlament zu seiner ersten Sitzung im Sitzungssaal des Landtages von Württemberg-Baden in der Heusteigstraße 45 zusammen.

 Ich kann mich an diesen Saal noch erinnern. Er hatte ganz  sicher kein repräsentatives Ambiente ( -  er erinnerte mich eher an ein Klassenzimmer mit Empore an der rückseitigen Wand - ) mit einer wohl sehr schlechten Akustik, denn in den Protokollen finden sich laufend Hinweise, die Redner möchten doch nach vorne kommen, da man sie von ihren Plätzen aus nicht verstehen könne. Sie können sich ein Bild anhand des ausliegenden Photos machen, wie einfach es da zuging – schwäbisch-sparsam!

Am 25. März 1952 traf man sich zur ersten Sitzung, die vom Alterspräsidenten Wilhelm Baeßler (1878/ 74 J.) eröffnet wurde. Da es ja auch keine Geschäftsordnung gab, einigten sich die Fraktionen vorab, die des Landtags von Württemberg-Baden zunächst anzuwenden. Als vordringlicher TOP stand dann an

die Wahl des Präsidenten und seiner Stellvertreter. Gewählt wurden Dr. Neinhaus /CDU, seine Stellvertreter Gehring /SPD und Dr. Schäfer FDP/DVP.

Den Verlauf der ersten Sitzung kann man sicher als harmonisch bezeichnen. Daß es aber im Hintergrund unter den Fraktionen rumorte, es ging ja schließlich um die Regierungsbildung, zeigte bereits folgende Erklärung zur Abstimmung von Dr. Mocker BHE.

Ich zitiere

In der 2. Sitzung am 2. April konstituierte sich der Ältestenrat gemäß §12 der Geschäftsordnung von WB.

Besonders wichtig und vordringlich war die Bildung folgender Ausschüsse_

Verfassungs-Ausschusses ( als ständiger Ausschuss)

Wahlprüfungs-Ausschuss

Geschäftsordnungs-Ausschuss

Der Verfassungs-Ausschuss war zu diesem Zeitpunkt der wichtigste Ausschuss überhaupt, denn der musste die ganze Vorarbeit bringen, damit das Parlament entsprechende Beschlüsse fassen konnte. Das wichtigste Gesetzesvorhaben war vorrangig das Überleitungsgesetz, denn die bestehenden Regierungen der 3 betroffenen Bundesländer mit deren Verwaltungen gab es ja noch. Die mussten abgelöst werden, durch die eine, neue Regierung. Und die konnte eigentlich auch erst gewählt werden, wenn zuerst die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen waren.

Und dies alles unter einem Zeitdruck der durch das 2te Neugliederungsgesetzes vorgegeben war: Der Ministerpräsident musste am 25.April 1952 spätestens gewählt sein ( 4 Wochen nach der Wahl). Eine weitere, wichtige rechtlich Vorgabe, gab diese Gesetz hinsichtlich der Beschlussfassung der Versammlung: Die Beschlüsse der Landesversammlung werden mit einfacher Mehrheit gefasst, soweit sie nicht anderes bestimmt (einfache Mehrheit = Mehrheit der abgegebenen Stimmen = schlichte Mehrheit).

Aufgrund dieser Vorgaben  trug der Berichterstatter des Verfassungs-Ausschuss Dr. Erb als erstes Ergebnis der Vollversammlung in der 3ten Sitzung am 22. April u.a. vor:

Ich zitiere:….Im Verfassungs-Ausschuss einigte man sich darauf, die Vorwegnahme eines Teils des Überleitungsgesetzes auf die Wahl des Ministerpräsidenten zu beschränken und keine weiteren Bestimmungen – über Amtseid, Bildung der Vorläufigen Regierung u.a. aufzunehmen, einmal aus ökonomischen Grunde, dass nur dem aktuellen Notstand abzuhelfen sei, zum anderen deshalb, weil sich die Zusammendrängung der 2ten und 3ten Beratung auf eine Sitzung nur rechtfertige für diese formale Angelegenheit, eben die Wahl des Ministerpräsidenten...“ Ende des Zitats. Dieses Gesetz wurde dann auch verabschiedet zunächst unter dem Artikel 1 (später Artikel 6 Abs.(1) ).

Das Gesetz bezog sich allein auf die Art und Weise der Wahl des Ministerpräsidenten. Erst das Gesamtwerk Überleitungsgesetz regelt dann unter Artikel 6 in Absatz (2): Die vorläufige Regierung bedarf der Bestätigung der verfassungsgebenden Landesversammlung etc.

 

Wieso bin ich so ausführlich darauf eingegangen, eben weil bereits am 25 April nach der Wahl des Ministerpräsidenten ganz anders verfahren wurde.

 

Wichtigster TOP war die Wahl des Ministerpräsidenten.

Dr. Haussmann von der DVP/FDP schlägt auch namens der SPD und des BHE den bisherigen Ministerpräsidenten des Landes Württemberg-Baden Herrn Dr. Reinhold Maier, Mitglied der Verfassungsgebenden Landesversammlung des südwestdeutschen Bundeslandes zur Wahl vor.

Dr. Gurk / CDU: Die Fraktion der CDU als stärkste Fraktion schlägt den bisherigen Staatspräsidenten von Württemberg - Hohenzollern, den Abg. Dr. Gebhard Müller, als Ministerpräsidenten dieses neuen Bundeslandes vor.

Dr. Maier 64,  Dr. Müller 50,  weiße Stimmzettel 6

Damit war Dr. Reinhold Maier gewählt.

Was aber jetzt kommt, das möchte ich bezeichnen als klares Ausspielen der Mehrheitsverhältnisse ohne Rücksichtnahme auf die größte Fraktion.

Es war bis jetzt gesetzlich nur geregelt worden, wie der Ministerpräsident zu wählen ist. Z.B die Ernennung der Minister war per Gesetz noch nicht beschlossen.

Nach seiner Wahl ergreift der Ministerpräsident das Wort, und sagt nach einigen einleitenden Worten

( Ich zitiere): „Auf Grund § 14 Abs. 4 Satz 2  des Gesetzes über die Neugliederung in den Ländern Baden, Württemberg Baden und Württemberg - Hohenzollern vom 4 Mai 1951 ernenne ich folgende Herren zu Ministern“. (S 18 unten + S 19)

 

An dieser Stelle frage ich mich natürlich, wieso musste dann ein Gesetz unbedingt her, um festzustellen, wie der vorläufige Ministerpräsident zu wählen ist. Das war , wie ich eingangs erwähnt habe, ja auch schon im Neuordnungsgesetz bestimmt: einfache Mehrheit. Ich meine, da hat man mit gezinkten Karten gespielt, aber nicht ungesetzlich: Man hat die Opposition einfach ausgetrixt : Dr. Maier hat hier schon provoziert. Er wollte und hat sie auch genützt: die Gunst der Stunde.

Fährt er doch am Schluss seiner Erklärung fort

 (Ich zitiere): „Meine sehr verehrten Abgeordneten! Gemäß §14 Abs. 4 wird hiermit der Zeitpunkt der Bildung der vorläufigen Regierung auf den gegenwärtigen Augenblick, nämlich auf Freitag, 25 April 1952, 12Uhr30 Minuten festgestellt .

Die „Pfui Rufe“ zeigen noch heute Wirkung, indem  man diese gegen besseres Wissen auf das „Gott schütze das neue Bundesland“ bezieht, aber dabei unterschlägt,  dass diese Rufe einfach nur der Art und Weise der Überrumpelung gelten können. Mit einem Beitrag in einer späteren Sitzung stellt dies ein CDU-Redner auch nochmals klar. Aber natürlich, Politik lebt leider auch von der „Vereinfachung“ und so wird dieser Vorgang auch weiter so interpretiert werden, wie es einem in’s Zeug passt.

Noch in der gleichen Sitzung wurde dann auf Antrag der Koalitionsfraktionen beschlossen und zwar obgleich nicht auf der Tagesordnung: „Die Landesversammlung billigt die Erklärung des Herrn Ministerpräsidenten und bestätigt die von ihm ernannte Regierung (Beilage 6).

Bildhaft gesprochen, hier ist man von Seiten der Koalition unter Dr. Maier mit der Brechstange vorgegangen. Man hätte das alles eleganter abwickeln können, so wie z. B. bei der Wahl von Dr. Gebhard Müller zum Ministerpräsidenten anno 1953 .Wenn man dann die Protokolle weiterverfolgt, bekommt man den Eindruck einer Gespaltenheit, die sich auch in endlosen rechtstheoretischen Fragen zeigt. Es war das Vertrauen der Opposition , lassen Sie mich das so ausdrücken, in  die „political corectness“ der Regierungskoalition zerstört worden.

Jeder Vorgang, auch der vom 25. April, hat eine Vorgeschichte und die Begann spätestens mit dem Ausgang der Wahlen. Ich glaube, das eindeutige Ergebnis für die CDU hat allgemein überrascht. In einem Debattenbeitrag hat ein Redner der CDU behauptet, bereits im Laufe des Jahres 1951 haben die SPD und die DVP, die ja unter Dr. Reinhold Maier, auch da schon die Regierung stellten, abgesprochen, möglichst so im neuen Bundesland weiter zu machen. Es kam kein Widerspruch von den betroffenen Fraktionen. Es fanden dann wohl Koalitionsgespräche zwischen der SPD und CDU statt, wobei man in den Protokollen, dann an verschiedenen Stellen Hinweise aus CDU-Beiträgen findet, diese seien ja nicht ernst gemeint gewesen. Es kamen auf jeden Fall die Verhandlungen nie so weit, dass man zwischen Ergebnis-Annahme bzw. Ablehnung entscheiden konnte. Die DVP/FDP Fraktion war noch vornehmer.

Wir schreiben bereits den 28 Mai und sind in der 8.Sitzung ( daran erkennt man die lange Nachwirkzeit des 25. Aprils), da führt Dr. Simpfendörfer u.a. aus:

(Ich zitiere):“...... in seiner Rundfunkansprache erklärte er ( Dr. R. Maier DVP, Anmerkung) zu einer Bildung einer Koalition nach Bonner Muster:  „Nur ein Mann, der von Sinnen ist oder welchen Ehrgeiz übermannt hat, wird sich in eine solche Schaukel setzen“ . ... Von höchster Stelle der DVP wurde damit unwiderleglich klargestellt, dass die führenden Männer der DVP von Anfang an entschlossen waren, unter keinen Umständen sich an einer Koalition zu beteiligen, bei der die CDU mit von der Partie war. Dennoch gab der Vorstand der DVP bald nach den Wahlen vom 9. März bekannt, dass

“ (  Zitat Ende.)

Die Einstellung und Haltung der SPD kann ich, politisch gesehen, voll verstehen. War  die SPD in Bonn doch in der Opposition, wobei es in der SPD besonders als unerträglich empfunden wurde, dass die Regierungskoalition in Bonn nur mit der einen Stimme von Adenauer zustande kam.  Dieser Hinweis taucht an den verschiedensten Stellen in  den Protokollen auf. 

Nicht verstehen, aus Bonner Sicht, kann man die Haltung der Stuttgarter DVP. Es gab von der Gesamtpartei von Bonn aus Druck – dem man aber nicht nachgab, wie man sieht. Der Grund lag sicher in der Person von Dr. Reinhold Maier Aufgrund verschiedener Aussagen, die sich in den Protokollen finden, hat er Adenauer nicht gemocht, aber auch die CDU als solche nicht. Hat er die Südwest - CDU einfach falsch eingeschätzt? Ich glaube auch das persönliche Verhältnis Dr. Reinhold Maier / Dr. Gebhard Müller war nicht spannungsfrei. Wenn Dr. Maier  Herrn Dr. Gebhard Müller in einem Redebeitrag ansprach, dann meistens mit Herr Staatspräsident a.D. Dr. ....., obgleich  aus dem Plenum immer die Berichtigung kam, bitte Dr. Gebhard Müller reicht.

Ich glaube ja. Aufgrund verschiedener Aussagen von Dr. Maier selbst und von anderen Mitgliedern der Koalition, sie schätzten die CDU-Fraktion so ein: In sich gespalten, weil viele ihrer Mandatsträger aus Baden kamen, die ja im Herzen gegen das neue Bundesland sind (vermutlich von Leo Woleb eingeschworen). Dann gab’s da noch die Gruppe, die für die Konfessionsschulen waren.

Besonders letztere Behauptung, die CDU wolle die Beibehaltung der Konfessionsschule in Konkurrenz zur christlichen Gesamtschule, ist eine reine Verschleierungshaltung, um die wahren Gründe, wie oben genannt, zu überdecken.

Die Konfessionsschulen gab es nur in W ürttemberg - Hohenzollern, und es galt bestenfalls am Ende eine Übergangslösung zu finden, was ja auch dann 1953 geschehen ist.

Aus einer Kopie eines Schreibens meines Vaters an Simpfendörfer am 28.6.1949, zitiere ich wie folgt:„ .....Eine weitere Angelegenheit, die m.E. sehr auf der Schulreform lasten dürfte, ist die Frage der Konfessionsschule oder Simultanschule. Ich denke hier an den Südweststaat, d.h. eine Schaffung der Konfessionsschule würde praktisch jede Reform illusorisch machen....“

Jetzt erlauben Sie mir eine kurzen Sprung in die Gegenwart:

Diese oben beschriebene Abfolge erinnert mich an die jüngsten Ereignisse bei der Bildung des Berliner Senats in zweierlei Hinsicht:

  1. Die Berliner SPD hatte sich vorab schon auf die PDS gegen den Willen der Bundes-SPD eingeschworen und hat mit den vorgeschobenen Verhandlungen die FDP wie auch’ das BÜNDNIS/die Grünen’ auflaufen lassen.
  2. Das Argument, man könne den Wahlsieger in der einen Hälfte von Berlin nicht mit Opposition abstrafen, kann ja wohl nicht wahr sein. Dann hätte z.B. die SPD bei der Regierungsbildung 1952 völlig unverzeihlich gehandelt. Hatte doch die CDU in Baden die absolute Mehrheit der Stimmen erhalten und war insgesamt dazu noch die eindeutig stärkste Fraktion.

Dies als kurzen Zwischeneinschub zur Gegenwart, und insofern neutral, da die CDU in Berlin nicht involviert war.

 Nur, es war halt so, die CDU-Fraktion stellte sich im Parlament homogen dar, auf die die oben genannten Befürchtungen eben nicht zutrafen. Vor allem standen sie voll hinter Baden-Württemberg.

( Hierzu eine Anmerkung: Die Verfassungsgebende Landesversammlung akzeptierte diese Bezeichnung als Arbeitstitel. Der rechtlich verbindliche Name sollte erst mit der Verabschiedung der Verfassung  festgelegt werden.)

Aber immer wieder wurde die ausgesprochene negative Haltung der CDU-Landesregierung unter Leo Wohleb auf die neue CDU-Fraktion übertragen: „Die CDU war ein unsicherer Partner im Kampf um die Bildung des Südweststaats“ so Abg. Jäckle/SPD ( S.194 )“. Auch Wiederholungen machen eine Sache nicht richtiger, sagt man.

Nach dieser doch schweren Kost ganz andere Probleme. Die Abgeordneten aus den südlichen Landesteilen hatten z.B. Schwierigkeiten nach Stuttgart in einer vernünftigen Zeit zu kommen. So klagt der Abgeordnete Schneider.

(Ich zitiere). „Wenn es im Winterfahrplan noch möglich war, bis morgens 9 Uhr nach Stuttgart zu kommen, wenn man sich um halb-vier Uhr mit dem Auto nach Radolfzell bringen ließ und dann von dort aus mit der Bahn in 4 Stunden nach Stuttgart kommen konnte – heute im Sommerfahrplan ist das nicht mehr möglich. Per Zug können wir frühestens 11.45 Uhr hier sein“.

Gleiche Probleme gab es auch für die Südbadener von Freiburg her.

Was bekam eigentlich ein Abgeordneter für seine Tätigkeit? Es waren das monatlich 300,- DM Aufwandsentschädigung plus 150,-DM Auslagenersatz für Kosten im Wahlkreis und DM 25,-/Sitzung. . Die im Tagungsort wohnenden erhielten aber nur 18,- DM. Diese Entschädigungen waren wenigstens steuerfrei (Gesetz vom 6.7.53). Die Abgeordneten mussten ihrem Beruf nachgehen, der sicher Vorrang hatte. So schreibt der Abg. Jäckle am 9.10.1952 an den Präsidenten:

„.... Meine dortige Arbeit (in Schaffhausen) macht es mir unmöglich, den Anforderungen als Mitglied der Verfassungsgebenden Landesversammlung von Baden-Württemberg weiterhin gerecht zu werden. Ich lege deshalb mit dem heutigen Tage mein Mandat nieder....“

(Heute müsste er aus diesem Grunde wohl nicht mehr diese Konsequenz ziehen. War doch in der NWZ vom  12. Juni 2002 zu lesen: Ein Landtagsabgeordneter erhält derzeit

€ 4433,- (DM 8670,-) monatlich (zu versteuern)

€   859,- (DM 1680,-) Unkostenpauschale

€   386,- (DM   795,-) Tagegeld

€ 285 bis € 713,- (DM560 bis 1395) für Reisekosten)

Trotz der Anspannung durch den unglücklichen Start am 25. April, war das Klima nicht vergiftet, wenigstens gab es keine wirklich verletzenden Zwischenrufe. Natürlich hat immer einer dazwischengequatscht mit eigenen Kommentaren – vermutlich braucht’s das zur Auflockerung von Monologen.  Daß es sogar heiter zwischen Koalition und Opposition zugehen konnte, soll  folgender Protokollauszug darstellen:

(26 Sitzung vom 25. Februar 1953, S. 1057)



Und wenn wir schon bei den Kommunisten sind – sie hatten 4 Mandate wobei der Frauenanteil bei 25% lag. Sie wurden von keiner der Fraktionen be- oder gar geachtet.

Man hat sie, wo immer möglich, auflaufen lassen, soweit die Geschäftsordnung irgendwie, anwendbar war . Da gab es noch die 100% Solidarität aller demokratischen Parteien.

Zur Auflockerung und Verdeutlichung eine kleine Spielszene  aus dem Protokoll der 2 . Sitzung  vom  2. April 1952.

 


Man muß einfach feststellen, dass es für die Abgeordneten insgesamt unerträglich war, sich mit den Kommunisten ernsthaft auseinander zu setzen, da deren Forderungen, deren Auftreten in totalem Widerspruch zu dem Stand, was der Kommunismus z.B. ganz hautnah in der Ostzone tag-täglich ablieferte. So fiel der 17te Juni 1953 auf einen Sitzungstag, und da sich in 4 Tagen der Jahrestag des Volksaufstands in der Ostzone wiederholt, lassen Sie mich einfach aus dem Protokoll dieses Tages zitieren:

 

Die Aufgabenfelder der Verfassungsgebenden Landesversammlung gingen in zwei ganz grundverschiedene Richtungen:

Einmal mussten die gesetzlichen und organisatorischen Bedingungen für das neue Bundesland geschaffen werden. Die ganzen Verwaltungen, die Gerichtsbarkeiten, die unteren Verwaltungsbehörden, das Schulwesen, Kreise und Kommunen mussten alle durch neue Gesetze den geänderten Bedingungen angepasst werden. Aber dazu an späterer Stelle mehr.

Zum andern, das Leben ging weiter unabhängig, ob da jetzt ein neues Bundesland entsteht oder nicht. Hat sich 1951 das Flüchtlingsproblem, vor allem die Unterbringung, etwas entspannt, wurde diese 1952 durch die starke Fluchtbewegung heraus aus der Ostzone  ganz akut. Es war ein Riesenproblem alle Wohnungssuchende unterzubringen, waren doch auch  die Städte zum großen Teil noch zerstört.

1952 gab es eine starke Dürreperiode, die in der Landwirtschaft zu hohen Ernteausfällen führten, sowohl was u.a. Heufutter wie auch Getreide und Kartoffeln  betraf.

Dazu kam noch eine große Maikäfer und Engerlingsplage.

 - In der 23. Sitzg. am 21. Januar 1953 gab es ein große Anfrage betr. Maßnahmen zur Bekämpfung der Typhusepidemie. Diese Erkrankungen traten verstärkt in Stuttgart und Umfeld auf. Hinzu kam noch gleichzeitig eine Grippe-Epidemie. In der Beantwortung der Anfrage führte Innenminister Ulrich u.a. aus

(Ich zitiere): „..daß keine Infektionsquellen im Land gefunden wurden, man aber sicherheitshalber die Chlorierung des Wassers von 0,1 mg/Liter auf 0,4mg/Liter heraufgesetzt habe“. Weiter sagte er dann : „ Die verschiedenen Spuren führten erst in den letzten Tagen dahin, dass die Typhusbazillen durch aus dem Ausland eingeführten Endiviensalat eingeschleppt worden sein können“ (Seite 859ff)).

Es gab aber schon davor sogenannte „hausgemachte“ Epidemien dieser Art (1946 und später). Ich meine davon kommt auch  unsere anerzogene Abneigung Hahnenwasser zu trinken.  (Dies nur als Bemerkung am Rande).

 - So war die Fremdenlegion Anlaß einer parlamentarischen Anfrage( Seite 904ff): Aus Wernau sind 6  19jährige junge Menschen ohne Wissen ihrer Eltern in die Fremdenlegion verschwunden. Die Anfrage zielte darauf,  das Werben für die Fremdenlegion zu unterbinden.

Der Innenminister erklärte, dass in dem speziell angesprochenen Fall aufgrund kriminalpolizeilicher Ermittlungen keine Werbung im Spiel war. Generell werden aber in der Bundesrepublik täglich 10-15 junge Deutsche für die Legion geworben (= ca.4 tsd p.a.) 

 - Andere Themen waren Wildschäden, Schulspeisung.

 - Es kam auch ein für uns ganz lokaler Bezug zur Sprache: Es ging um die Auflösung der Zentralkliniken des Landes in Göppingen (was jetzt die Bepo ist). In der 48. Sitzung (8.Juli, S. 2191) empfiehlt der Sozialpolitische Ausschuss, die Annahme des Antrags. Er lautet.

„ Der Sozial.A. empfiehlt der vorläufigen Regierung, gemäß der Eingabe des Kreisrats Göppingen vom 3. März 1953,  dem Landkreis Göppingen zur Betriebsführung den Bau 6 der Zentralkliniken in Göppingen-Holzheim nach dem 31. August 1953 solange zu überlassen, bis die Aufnahme der Kranken in die Krankenhäuser gewährleistet ist.“

Um jetzt wieder zurückzukommen auf die wichtigen gesetzgeberischen Funktionen dieser Zeit, darf ich darauf hinweisen – oben aufgeführte Beispiele kosteten alle Geld und das kann eigentlich nur über Haushaltspositionen bereitgestellt werden: Aber dazu braucht es auch einen Haushalt.

Nun den gab es für das Land Baden-Württemberg zunächst nicht.

Der Haushalt für 1952/1953, genauer für die Zeit vom 1. April 1952 bis 31 März 1953,  wurde am 4. März1953 in der 27. Sitzung zur Beratung eingebracht (S.1066ff). Verabschiedet wurde er am 7. Mai 1953 in der 36. Sitzung (Seite 1568 ff).

Zum Bewirtschaften von Haushaltsstellen muß es diese erst geben. – Einen Haushalt 1952 gab es aber 1952 nicht. Dafür gab es die Haushaltsplanentwürfe der einzelnen betroffenen Länder, die Referentenentwürfe dazu lagen bereits Ende 1951  vor. Aber zu einer ordnungsmäßigen Verabschiedung dieser  kam es nicht mehr. Die Problematik wurde durch das Überleitungsgesetz, das am 15. Mai verabschiedet wurde, geregelt und zwar in Abschnitt VII Das Finanzwesen Art. 25 ff. Man machte die nicht verabschiedeten Länderhaushalte zu Nothaushalten per Überleitungsgesetz.

In der Praxis ging man wohl pragmatisch vor. Man hat die drei Einzelhaushalte für die drei Länder für den gleichen Zeitraum aufgestellt und zusätzlich einen vierten für den Haushalt Baden-Württemberg. Diese 4 Haushaltspläne stellte man dann zu einem Gesamthaushalt zusammen, der nur die Gesamtgrößen in Einnahmen und Ausgaben einmal einzeln und als Gesamtes aufwies.

Aber zunächst gab es nur die drei Länderentwürfe, auf die man aufbaute. Mit Beschluß des Kabinetts am 22. September wurden nach dem Stand vom 1. Oktober die Haushaltspläne für sämtliche neuen Ministerien, die verfassungsgebende Landesversammlung , die Vertretung in Bonn und den vorläufigen Rechnungshof der neuen Organisation angepasst und die Haushaltspläne der Abwicklungsstellen der bisherigen Ministerien entsprechendberichtigt.

Darf ich nochmals auf das Überleitungsgesetz vom 15. Mai 1952 zurückkommen.

Der richtiger Wortlaut ist: Gesetz über die vorläufige Ausübung der Staatsgewalt im südwestdeutschen Buindesland

-Überleitungsgesetz-. Es brauchte dieses Gesetz um tatsächlich die Regierung zum Regieren zu ermächtigen, aber auch um festzustellen, daß die drei Länder aufgehört haben rechtlich zu  existieren.

 Es steht in Art 2 (1): Die Landtage und Regierungen der Länder Baden, Württemberg-Baden und Württemberg - Hohenzollern sind aufgehoben.

(2) Die Amtszeit der Minister sowie des Präsidenten des Landesbezirks Baden ist beendet.

Diese Gesetz wurde also, wie gesagt am 15 Mai verabschiedet bzw. beschlossen.

War jetzt unser damaliger Ministerpräsident Dr. Reinhold Maier zu euphorisch als er ausrief

 (Ich zitiere und wiederhole) : „Meine sehr verehrten Abgeordneten! Gemäß §14 Abs. 4 wird hiermit der Zeitpunkt der Bildung der vorläufigen Regierung auf den gegenwärtigen Augenblick, nämlich auf Freitag, 25 April 1952, 12Uhr30 Minuten festgestellt .Mit dieser Erklärung sind gemäß §11 des Zweiten Neugliederungsgesetzes die Länder Baden etc.. zu einem Bundesland vereinigt.“ ??

Man kann hinterfragen, ob Dr. Maier da Recht hatte, wenn man bedenkt, daß es gleichzeitig 1.) eine verfassungsgebende Versammlung gab für das zu schaffende neue Bundesland inkl. Regierung, aber gleichzeitig 2.) auch noch 3 rechtmäßige(?) Regierungen für die einzelnen Landesteile Bestand hatten?  Ist das möglich? In der Praxis auf jeden Fall, wie man sieht. Es zeigt aber auch, aller Anfang ist schwer.

Die 2te Beratung  dieses überaus wichtige Gesetz am Samstag, den 10. Mai, dauerte von  10:30 Uhr bis 23:50 Uhr. Ich glaube das war eine der längste Sitzungen überhaupt. Verabschiedet wurde das Gesetz in dritter Lesung mit 65 ja gegen 47 nein (CDU+KPD).

Nun konnte der Verfassungsgebende Ausschuss sich seiner tatsächlichen Aufgaben widmen. Ich glaube, dass die Ernsthaftigkeit der Arbeit dieses Ausschusses bewusst machte, dass man die CDU ins Boot holen musste, heraus aus der Opposition. Natürlich hat der Wahlausgang der Bundestagswahlen am 6. September auch seine Wirkung getan ( die CDU kam in BW auf 52% der Stimmen.

Die Regierungsneubildung hat sich merkwürdig ruhig vollzogen. Ich konnte bei Durchsicht eigentlich keine Hinweise vorab auf eine Ablösung von Dr. Maier finden, und so waren für mich selbst am Schluß der 50sten Sitzung am 30 September ( Schluß der Sitzung um 12:24Uhr) überraschend zu lesen (S.2278) :

Daß die Fortsetzung der Zweiten Beratung des Entwurfs  einer Verfassung abgesetzt wurde.  Kurz danach erklärt der Präsident :



Wie Sie an den Unterzeichnern feststellen können, sollte die neue Regierung von einer großen Koalition geführt werden. Die Wahl von Dr. Gebhard Müller zum Ministerpräsidenten  war dann auch gleich am Nachmittag des 30. September in der 51. Sitzung. 79 Zettel  waren mit Dr. Gebhard Müller beschrieben, 28 Zettel leer, 2 Stimmen auf Dr. R.  Maier, eine auf Dr. Hausmann.

Nach einer kurzen Laudatio auf den ausscheidenden Ministerpräsidenten Dr. Reinhold Maier durch den Präsidenten ging man über zur Tagesordnung „ Beratung der Verfassung“. Es ging alles sehr gelassen über die Bühne, nur Rueß (KPD) versuchte immer was zu sagen, ohne etwas schließendlich sagen zu können, denn der Präsident übte die Geschäftsordnung wieder souverän gegen die KPD-Leute aus (S.2282). In der 52. Sitzung , am 7. Oktober 1953, wurden dann die Minister  und Staatsräte ernannt und vereidigt.

Lassen Sie mich kurz noch einige Punkte ansprechen, die immer wieder diskutiert wurden im Zusammenhang mit der Verfassung.

1.)    Hat die  Verfassungsgebende Landesversammlung die Funktion eines Landtages – die Mehrheit ging davon aus,  dass diese à priori nicht besteht, aber in diese hineinwächst entsprechend der Übernahme von Aufgaben. In der Regierungserklärung vom 28.10.1953 sagt Gebhard Müller u.a.:

(Ich zitiere) „Man kann die hinter uns liegende Entwicklung beurteilen wie man will, so viel steht fest, dass die verfassungsgebende Landesversammlung in steigendem Maße Umfang und Zuständigkeiten eines Landtags übernommen und erfüllt hat...“.

( Eine kurze Anmerkung – „Das  Jahr „eins“ des Landtags..., unsere Überschrift’ ist natürlich somit nur teilweise richtig, also im Sinne von Zug um Zug...)

2.)    Was geschieht mit der Verfassung , wenn diese verabschiedet wurde. Bestätigung durch eine Volksabstimmung? Alleinige Forderung der CDU.  ....

3.)    Löst sich die Versammlung auf nach getaner Arbeit und kommt es dann zu Landtagswahlen?

4.)    Müssen Teile des Grundgesetzes, die Grundrechte, in die Verfassung verbal übernommen werden oder genügt es mit einem Bezug auf diese.

5.)    Wie soll das „Kind“ letztendlich heißen.

Das Ergebnis liegt vor:

Zu 2. )- Es gab keine Volksabstimmung über die Verfassung.

Zu 3.) - Nach Verabschiedung der Verfassung konstituiert sich der Landtag als Rechtsnachfolger der  Verfassungsgebenden Versammlung ohne Neuwahl

Zu 4.) - Man hat die Frage nach den Grundrechten so geregelt, dass man in dem VORSPRUCH (Präambel) der Verfassung sich auf diese bezieht.

Zu 5.) - Die Antwort kennen Sie, aber Sie wissen vielleicht nicht, dass man bei der abschließenden dritten Lesung ( die eigentlich mehr eine Formalie sein sollte) nochmals versucht hatte, den Namen „SCHWABEN“ für das neue Bundesland zu nehmen. Es gab Anhänger (Seite 2456ff) für ein „SCHWABEN“ bei allen Fraktionen. Die Argumente für ein „SCHWABEN“ waren gar nicht so uninteressant. Dennoch wurde der Name SCHABEN mit großer Mehrheit 70 : 39 abgelehnt, ebenso die Variante Württemberg-Baden mit 85:21. Und so steht jetzt im Artikel 23  der Name „Baden-Württemberg“.

Beschlossen wurde die Verfassung des Bundeslandes Baden-Württemberg in der 60. Sitzung  der Verfassungsgebenden Versammlung am 11.11. möglicherweise um 11:Uhr 11, denn die Sitzung war um 11Uhr 51 zu Ende. Davor gab es Reden u.a. auch vom Präsidenten, der seine Ansprache wie folg beendetet:

Ich zitiere“ Dem Deutschen Volke und insbesondere den Brüdern und Schwestern jenseits der östlichen Zonengrenze wenden sich deshalb auch in dieser Stunde unsere Wünsche und Hoffnungen in besonderer Innigkeit zu.

Möge auch diese heute verabschiedete Verfassung ihr Teil dazu beitragen, dass das höchste Ziel aller deutschen – Einheit, Freiheit und Frieden – bald verwirklicht werden möchte.

Das Protokoll vermerkt: Anhaltender lebhafter Beifall – Ein Streichquartett intoniert das Deutschlandlied – Alle Anwesenden erheben sich zum Gesang der dritten Strophe des Deutschlandliedes.)

Der Vollständigkeit halbe sollte noch erwähnt werden, dass am Nachmittag desselben Tages dann die letzte Sitzung der Verfassungsgebenden Landesversammlung zur Beschlussfassung des Nothaushaltgesetzes 1953  statt fand.

Ich haben viele, hoffentlich interessante Punkte angeschnitten. Ich musste auswählen aus 2538 Protokollseiten. Z.B. , das Problem der Arbeitslosigkeit habe ich ausgespart, denn das ist leider auch heute wieder eins.

Schließen möchte ich mit

dem VORSPRUCH (Präambel) unserer Verfassung , die mit ihrer Verkündigung mit einem Festakt „Im Großen Haus“ am 19. November 1953 in Kraft trat, dem ersten Tag des Landtags von Baden-Württemberg:







 

 

 

CDU Deutschland

CDU Mitgliedernetz

Online Spenden

Deutscher Bundestag

 

 

Angela Merkel

CDU Baden-Württemberg

Newsletter

CDU/CSU-Fraktion im Bundestag

 

 

Angela Merkel bei Facebook

CDU-Landtagsfraktion

CDU TV

 

 

 

 

 

 

 

© CDU Kreisverband Göppingen  │  Pfarrstraße 42  -  73033 Göppingen  -  Telefon 07161 / 70094

 

 

 

 

 

Junge Union Kreisverband Göppingen

 

Mitglied in der CDU werden

 

Union Magazin