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Herbert Hackius
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Herbert Hackius
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>Protokolle erzählen – Das Jahr „eins“ des Landtags Baden-Württemberg<
von Albrecht Finckh
Es ist ein Ausflug in unsere Geschichte an Hand von protokollierten Sitzungen der „Verfassungsgebenden Landesversammlung“. Es ist ein Ausflug in die rechtlichen, sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen Probleme, die am Anfang der Neuschaffung unseres Bundeslandes sich vor den Abgeordneten auftürmten. Dieser Abend soll ein Ausflug sein in eine Zeit, die wohl 50 Jahre zurückliegt, die viele von uns aber mehr oder weniger bewusst erlebt haben oder von der man nebenbei gehört hat und so fremd geblieben ist. Diese Veranstaltung soll daher auch keine parteipolitische sein, sondern eine Hommage an unser Land und die Frauen und Männer der ersten Stunde.
Ich hoffe es gelingt mir Ihnen diese Zeit, die geschichtlichen Ereignisse so rüberzubringen, wie ich diese beim Lesen der Protokolle selbst erlebt habe: teilweise spannend wie ein Krimi.
Meistens geht es einem doch so, dass man sich auf eine Sache einlässt, einen Gedanken, eine Idee weiterspinnt, ohne zunächst zu wissen was daraus wird. Ich gestehe, mir ging es wenigstens so.
Wir, die CDU in Süßen, wurde angefragt, was macht ihr zum 50 jährigen Jubiläum? Nun da kam uns, mir etwas zugute:
Mein Vater hatte, u.a. die Leidenschaft alles zu sammeln, so auch viele offiziellen Schriftstücke aus seiner Tätigkeit als Mitglied der Verfassungebenden Landesversammlung und danach des Landtages von Baden-Württemberg. Alles wurde fein säuberlich in dicke Bücher gebunden ( Buchbinder Beck ). Einige Exponate liegen hier zum Anschauen.
Und so war die Idee des heutigen Themas geboren.
Lassen Sie mich zur Einleitung vorab einen ganz kurzen, zeitgeschichtlichen Überblick geben. Der Krieg war verloren, die Beatzungsmächte übernahmen Deutschland und bildeten 4 Besatzungszonen, wovon 2, die amerikanische und die französische, das Gebiet in Süddeutschland unter sich aufteilten. Grob gesagt – nördlich der A 8 war amerikanische, südlich davon französische Zone.
1933 haben die Nazis u.a. auch die Länder Württemberg (Stuttgart) und Baden (Karlsruhe) aufgelöst. Die Besatzungsmächte schufen Kraft ihrer Macht neue Länder anno 1946 bzw. 1947. Anstelle der genannten 2 wurden es jetzt sogar drei:
Württemberg – Baden mit Sitz in Stuttgart unter Ministerpräsident Dr. Reinhold Maier (1951/52) SPD-DVP Koalition
Württemberg – Hohenzoller mit Sitz in Tübingen unter Staatspräsident Dr. Gebhard Müller (1951/52) Koalition mit SPD
Baden mit Sitz in Freiburg unter Staatspräsident Leo Wohleb (1951/52) CDU-Alleinregierung
Die beiden letzt genannten Länder, lagen in der franz. Besatzungszone.
Soweit also die geo-politische Situation im Süd-Westen vor dem 9. März 1952.
Wie sah es aber drum herum aus: Die sowjetische Besatzungszone, später Ostzone oder auch DDR genannt, ging einen eigenen Weg. Die drei Westmächten aber vereinigten ihre Besatzungszonen zur Bundesrepublik Deutschland. Dies geschah mit der Verabschiedung des Grundgesetzes am 23. Mai 1949 durch den parlamentarischen Rat und durch die elf westdeutschen Bundesländer (nicht Bayern). Um 17.03 Uhr verkündete dann Dr. Adenauer (da war er noch Präsident des Parlamentarischen Rates) das Grundgesetzt. In Kraft trat es dann am 24. Mai 1949. Als der Bundestag erstmalig zusammentrat gab es also bereits eine Verfassung: Unser Grundgesetz. Übrigens hatten die drei Länder im Südwesten auch Verfassungen. Auf Bundesebene war dann ein Thema die Neugliederung der Bundesländer. Entsprechende Gesetze wurden auch verabschiedet, wobei das 2te Neugliederungsgesetz die Voraussetzungen geschaffen hat, damit zunächst einmal am 9. Dezember 1951 die Volksabstimmung durchgeführt werden konnte zu der Frage: Sozusagen, „was wollt ihr“:
1) eine Vereinigung von allen drei Ländern, oder
2) die Wiederherstellung des alten Landes Württemberg einschließlich Hohenzollern.
Was die anderen Landesbezirke, also Baden bzw. Nord-Baden betraf, war die 2. Frage entsprechend nach der Wiederherstellung des alten Landes Baden formuliert.
Ergebnis: Nord-Baden, Nord-Württemberg und Süd-Württemberg stimmten für den Südweststaat. (Süd-)Baden für das alte Land Baden.
Insgesamt 67,5% stimmten für den Südweststaat, wobei wichtig war, dass wenigsten eines der badischen Teilländer auch dafür stimmen musste. Das war eine der Bedingungen als Ergebnis der überaus schwierigen Vorverhandlungen der drei Länder untereinander. Denn die Südbadener unter Leo Woleb waren strikte Gegner eines solchen neuen Staatsgebildes. Die Altbadener erzwangen dann ja bekanntlich über eine BVG-Klage eine nochmalige Volksabstimmung, die 1970 stattfand aber nur unter den „Gesamtbadenern“. Das Ergebnis war für sie wirklich vernichtend: 80% der Badener stimmten für die Erhaltung unseres Bundeslandes.
Jetzt, nach dem klaren Ausgang der Wahlen vom 9. Dezember 1951, war es möglich, Wahlen zurVerfassunggebenden Landesversammlung des aus den Ländern Baden , Württemberg-Baden u. Württemberg - Hohenzollern zu bildenden Bundeslandes
am 9. März 1952 durchzuführen.
Sie sehen, wie umständlich man sich ausdrücken muß, wenn es keine Verfassung vorab gibt, wie z.B. das Grundgesetzt für den Bund. Es gab auch nach der Wahl neben dieser Verfassungsgebenden Landesversammlung noch die Landesregierungen der drei Bundesländer, wenigsten bis das Überleitungsgesetz verabschiedet war.
Erwähnen möchte ich auch, dass der Koreakrieg noch voll im Gange war und die Sowjets die Grenze zum Westen zumachten. Ich meine dabei nicht die Grenze um Berlin herum, da fiel der Vorhang erst am 13. August 1961.
Soweit also meine Einleitung. Ich versuchte Sie etwas in das Umfeld einzustimmen, unter denen die schwere, aber erfolgreiche„Geburt“ eines neuen Bundesland stattfand.
Die Wahlen hatten, schon wegen ihrer Eindeutigkeit, im Ergebnis überrascht:
Die CDU mit 35% und 50 Sitzen war sicher die Überraschung. Die SPD bekam 28% bzw. 38 Parlamentssitze, die DVP/FDP 18,2% bzw23, der BHE 6% und 6 Mitglieder, die KPD mit 4,3% = 4 Sitze.
Unter den 121 Mandatsträgern waren nur 6 Frauen. Das Durchschnittsalter der Parlamentarier war sicher über 50 Jahre, die jüngsten Mitglieder 37.
So zusammengesetzt kam das Parlament zu seiner ersten Sitzung im Sitzungssaal des Landtages von Württemberg-Baden in der Heusteigstraße 45 zusammen.
Ich kann mich an diesen Saal noch erinnern. Er hatte ganz sicher kein repräsentatives Ambiente ( - er erinnerte mich eher an ein Klassenzimmer mit Empore an der rückseitigen Wand - ) mit einer wohl sehr schlechten Akustik, denn in den Protokollen finden sich laufend Hinweise, die Redner möchten doch nach vorne kommen, da man sie von ihren Plätzen aus nicht verstehen könne. Sie können sich ein Bild anhand des ausliegenden Photos machen, wie einfach es da zuging – schwäbisch-sparsam!
Am 25. März 1952 traf man sich zur ersten Sitzung, die vom Alterspräsidenten Wilhelm Baeßler (1878/ 74 J.) eröffnet wurde. Da es ja auch keine Geschäftsordnung gab, einigten sich die Fraktionen vorab, die des Landtags von Württemberg-Baden zunächst anzuwenden. Als vordringlicher TOP stand dann an
die Wahl des Präsidenten und seiner Stellvertreter. Gewählt wurden Dr. Neinhaus /CDU, seine Stellvertreter Gehring /SPD und Dr. Schäfer FDP/DVP.
Den Verlauf der ersten Sitzung kann man sicher als harmonisch bezeichnen. Daß es aber im Hintergrund unter den Fraktionen rumorte, es ging ja schließlich um die Regierungsbildung, zeigte bereits folgende Erklärung zur Abstimmung von Dr. Mocker BHE.
Ich zitiere

In der 2. Sitzung am 2. April konstituierte sich der Ältestenrat gemäß §12 der Geschäftsordnung von WB.
Besonders wichtig und vordringlich war die Bildung folgender Ausschüsse_
Verfassungs-Ausschusses ( als ständiger Ausschuss)
Wahlprüfungs-Ausschuss
Geschäftsordnungs-Ausschuss
Der Verfassungs-Ausschuss war zu diesem Zeitpunkt der wichtigste Ausschuss überhaupt, denn der musste die ganze Vorarbeit bringen, damit das Parlament entsprechende Beschlüsse fassen konnte. Das wichtigste Gesetzesvorhaben war vorrangig das Überleitungsgesetz, denn die bestehenden Regierungen der 3 betroffenen Bundesländer mit deren Verwaltungen gab es ja noch. Die mussten abgelöst werden, durch die eine, neue Regierung. Und die konnte eigentlich auch erst gewählt werden, wenn zuerst die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen waren.
Und dies alles unter einem Zeitdruck der durch das 2te Neugliederungsgesetzes vorgegeben war: Der Ministerpräsident musste am 25.April 1952 spätestens gewählt sein ( 4 Wochen nach der Wahl). Eine weitere, wichtige rechtlich Vorgabe, gab diese Gesetz hinsichtlich der Beschlussfassung der Versammlung: Die Beschlüsse der Landesversammlung werden mit einfacher Mehrheit gefasst, soweit sie nicht anderes bestimmt (einfache Mehrheit = Mehrheit der abgegebenen Stimmen = schlichte Mehrheit).
Aufgrund dieser Vorgaben trug der Berichterstatter des Verfassungs-Ausschuss Dr. Erb als erstes Ergebnis der Vollversammlung in der 3ten Sitzung am 22. April u.a. vor:
Ich zitiere:….Im Verfassungs-Ausschuss einigte man sich darauf, die Vorwegnahme eines Teils des Überleitungsgesetzes auf die Wahl des Ministerpräsidenten zu beschränken und keine weiteren Bestimmungen – über Amtseid, Bildung der Vorläufigen Regierung u.a. aufzunehmen, einmal aus ökonomischen Grunde, dass nur dem aktuellen Notstand abzuhelfen sei, zum anderen deshalb, weil sich die Zusammendrängung der 2ten und 3ten Beratung auf eine Sitzung nur rechtfertige für diese formale Angelegenheit, eben die Wahl des Ministerpräsidenten...“ Ende des Zitats. Dieses Gesetz wurde dann auch verabschiedet zunächst unter dem Artikel 1 (später Artikel 6 Abs.(1) ).
Das Gesetz bezog sich allein auf die Art und Weise der Wahl des Ministerpräsidenten. Erst das Gesamtwerk Überleitungsgesetz regelt dann unter Artikel 6 in Absatz (2): Die vorläufige Regierung bedarf der Bestätigung der verfassungsgebenden Landesversammlung etc.
Wieso bin ich so ausführlich darauf eingegangen, eben weil bereits am 25 April nach der Wahl des Ministerpräsidenten ganz anders verfahren wurde.
Wichtigster TOP war die Wahl des Ministerpräsidenten.
Dr. Haussmann von der DVP/FDP schlägt auch namens der SPD und des BHE den bisherigen Ministerpräsidenten des Landes Württemberg-Baden Herrn Dr. Reinhold Maier, Mitglied der Verfassungsgebenden Landesversammlung des südwestdeutschen Bundeslandes zur Wahl vor.
Dr. Gurk / CDU: Die Fraktion der CDU als stärkste Fraktion schlägt den bisherigen Staatspräsidenten von Württemberg - Hohenzollern, den Abg. Dr. Gebhard Müller, als Ministerpräsidenten dieses neuen Bundeslandes vor.
Dr. Maier 64, Dr. Müller 50, weiße Stimmzettel 6
Damit war Dr. Reinhold Maier gewählt.
Was aber jetzt kommt, das möchte ich bezeichnen als klares Ausspielen der Mehrheitsverhältnisse ohne Rücksichtnahme auf die größte Fraktion.
Es war bis jetzt gesetzlich nur geregelt worden, wie der Ministerpräsident zu wählen ist. Z.B die Ernennung der Minister war per Gesetz noch nicht beschlossen.
Nach seiner Wahl ergreift der Ministerpräsident das Wort, und sagt nach einigen einleitenden Worten
( Ich zitiere): „Auf Grund § 14 Abs. 4 Satz 2 des Gesetzes über die Neugliederung in den Ländern Baden, Württemberg Baden und Württemberg - Hohenzollern vom 4 Mai 1951 ernenne ich folgende Herren zu Ministern“. (S 18 unten + S 19)
An dieser Stelle frage ich mich natürlich, wieso musste dann ein Gesetz unbedingt her, um festzustellen, wie der vorläufige Ministerpräsident zu wählen ist. Das war , wie ich eingangs erwähnt habe, ja auch schon im Neuordnungsgesetz bestimmt: einfache Mehrheit. Ich meine, da hat man mit gezinkten Karten gespielt, aber nicht ungesetzlich: Man hat die Opposition einfach ausgetrixt : Dr. Maier hat hier schon provoziert. Er wollte und hat sie auch genützt: die Gunst der Stunde.
Fährt er doch am Schluss seiner Erklärung fort
(Ich zitiere): „Meine sehr verehrten Abgeordneten! Gemäß §14 Abs. 4 wird hiermit der Zeitpunkt der Bildung der vorläufigen Regierung auf den gegenwärtigen Augenblick, nämlich auf Freitag, 25 April 1952, 12Uhr30 Minuten festgestellt .
Die „Pfui Rufe“ zeigen noch heute Wirkung, indem man diese gegen besseres Wissen auf das „Gott schütze das neue Bundesland“ bezieht, aber dabei unterschlägt, dass diese Rufe einfach nur der Art und Weise der Überrumpelung gelten können. Mit einem Beitrag in einer späteren Sitzung stellt dies ein CDU-Redner auch nochmals klar. Aber natürlich, Politik lebt leider auch von der „Vereinfachung“ und so wird dieser Vorgang auch weiter so interpretiert werden, wie es einem in’s Zeug passt.
Noch in der gleichen Sitzung wurde dann auf Antrag der Koalitionsfraktionen beschlossen und zwar obgleich nicht auf der Tagesordnung: „Die Landesversammlung billigt die Erklärung des Herrn Ministerpräsidenten und bestätigt die von ihm ernannte Regierung (Beilage 6).
Bildhaft gesprochen, hier ist man von Seiten der Koalition unter Dr. Maier mit der Brechstange vorgegangen. Man hätte das alles eleganter abwickeln können, so wie z. B. bei der Wahl von Dr. Gebhard Müller zum Ministerpräsidenten anno 1953 .Wenn man dann die Protokolle weiterverfolgt, bekommt man den Eindruck einer Gespaltenheit, die sich auch in endlosen rechtstheoretischen Fragen zeigt. Es war das Vertrauen der Opposition , lassen Sie mich das so ausdrücken, in die „political corectness“ der Regierungskoalition zerstört worden.
Jeder Vorgang, auch der vom 25. April, hat eine Vorgeschichte und die Begann spätestens mit dem Ausgang der Wahlen. Ich glaube, das eindeutige Ergebnis für die CDU hat allgemein überrascht. In einem Debattenbeitrag hat ein Redner der CDU behauptet, bereits im Laufe des Jahres 1951 haben die SPD und die DVP, die ja unter Dr. Reinhold Maier, auch da schon die Regierung stellten, abgesprochen, möglichst so im neuen Bundesland weiter zu machen. Es kam kein Widerspruch von den betroffenen Fraktionen. Es fanden dann wohl Koalitionsgespräche zwischen der SPD und CDU statt, wobei man in den Protokollen, dann an verschiedenen Stellen Hinweise aus CDU-Beiträgen findet, diese seien ja nicht ernst gemeint gewesen. Es kamen auf jeden Fall die Verhandlungen nie so weit, dass man zwischen Ergebnis-Annahme bzw. Ablehnung entscheiden konnte. Die DVP/FDP Fraktion war noch vornehmer.
Wir schreiben bereits den 28 Mai und sind in der 8.Sitzung ( daran erkennt man die lange Nachwirkzeit des 25. Aprils), da führt Dr. Simpfendörfer u.a. aus:
(Ich zitiere):“...... in seiner Rundfunkansprache erklärte er ( Dr. R. Maier DVP, Anmerkung) zu einer Bildung einer Koalition nach Bonner Muster: „Nur ein Mann, der von Sinnen ist oder welchen Ehrgeiz übermannt hat, wird sich in eine solche Schaukel setzen“ . ... Von höchster Stelle der DVP wurde damit unwiderleglich klargestellt, dass die führenden Männer der DVP von Anfang an entschlossen waren, unter keinen Umständen sich an einer Koalition zu beteiligen, bei der die CDU mit von der Partie war. Dennoch gab der Vorstand der DVP bald nach den Wahlen vom 9. März bekannt, dass
“ ( Zitat Ende.)
Die Einstellung und Haltung der SPD kann ich, politisch gesehen, voll verstehen. War die SPD in Bonn doch in der Opposition, wobei es in der SPD besonders als unerträglich empfunden wurde, dass die Regierungskoalition in Bonn nur mit der einen Stimme von Adenauer zustande kam. Dieser Hinweis taucht an den verschiedensten Stellen in den Protokollen auf.
Nicht verstehen, aus Bonner Sicht, kann man die Haltung der Stuttgarter DVP. Es gab von der Gesamtpartei von Bonn aus Druck – dem man aber nicht nachgab, wie man sieht. Der Grund lag sicher in der Person von Dr. Reinhold Maier Aufgrund verschiedener Aussagen, die sich in den Protokollen finden, hat er Adenauer nicht gemocht, aber auch die CDU als solche nicht. Hat er die Südwest - CDU einfach falsch eingeschätzt? Ich glaube auch das persönliche Verhältnis Dr. Reinhold Maier / Dr. Gebhard Müller war nicht spannungsfrei. Wenn Dr. Maier Herrn Dr. Gebhard Müller in einem Redebeitrag ansprach, dann meistens mit Herr Staatspräsident a.D. Dr. ....., obgleich aus dem Plenum immer die Berichtigung kam, bitte Dr. Gebhard Müller reicht.
Ich glaube ja. Aufgrund verschiedener Aussagen von Dr. Maier selbst und von anderen Mitgliedern der Koalition, sie schätzten die CDU-Fraktion so ein: In sich gespalten, weil viele ihrer Mandatsträger aus Baden kamen, die ja im Herzen gegen das neue Bundesland sind (vermutlich von Leo Woleb eingeschworen). Dann gab’s da noch die Gruppe, die für die Konfessionsschulen waren.
Besonders letztere Behauptung, die CDU wolle die Beibehaltung der Konfessionsschule in Konkurrenz zur christlichen Gesamtschule, ist eine reine Verschleierungshaltung, um die wahren Gründe, wie oben genannt, zu überdecken.
Die Konfessionsschulen gab es nur in W ürttemberg - Hohenzollern, und es galt bestenfalls am Ende eine Übergangslösung zu finden, was ja auch dann 1953 geschehen ist.
Aus einer Kopie eines Schreibens meines Vaters an Simpfendörfer am 28.6.1949, zitiere ich wie folgt:„ .....Eine weitere Angelegenheit, die m.E. sehr auf der Schulreform lasten dürfte, ist die Frage der Konfessionsschule oder Simultanschule. Ich denke hier an den Südweststaat, d.h. eine Schaffung der Konfessionsschule würde praktisch jede Reform illusorisch machen....“
Jetzt erlauben Sie mir eine kurzen Sprung in die Gegenwart:
Diese oben beschriebene Abfolge erinnert mich an die jüngsten Ereignisse bei der Bildung des Berliner Senats in zweierlei Hinsicht:
- Die Berliner SPD hatte sich vorab schon auf die PDS gegen den Willen der Bundes-SPD eingeschworen und hat mit den vorgeschobenen Verhandlungen die FDP wie auch’ das BÜNDNIS/die Grünen’ auflaufen lassen.
- Das Argument, man könne den Wahlsieger in der einen Hälfte von Berlin nicht mit Opposition abstrafen, kann ja wohl nicht wahr sein. Dann hätte z.B. die SPD bei der Regierungsbildung 1952 völlig unverzeihlich gehandelt. Hatte doch die CDU in Baden die absolute Mehrheit der Stimmen erhalten und war insgesamt dazu noch die eindeutig stärkste Fraktion.
War jetzt unser damaliger Ministerpräsident Dr. Reinhold Maier zu euphorisch als er ausrief
(Ich zitiere und wiederhole) : „Meine sehr verehrten Abgeordneten! Gemäß §14 Abs. 4 wird hiermit der Zeitpunkt der Bildung der vorläufigen Regierung auf den gegenwärtigen Augenblick, nämlich auf Freitag, 25 April 1952, 12Uhr30 Minuten festgestellt .Mit dieser Erklärung sind gemäß §11 des Zweiten Neugliederungsgesetzes die Länder Baden etc.. zu einem Bundesland vereinigt.“ ??
Man kann hinterfragen, ob Dr. Maier da Recht hatte, wenn man bedenkt, daß es gleichzeitig 1.) eine verfassungsgebende Versammlung gab für das zu schaffende neue Bundesland inkl. Regierung, aber gleichzeitig 2.) auch noch 3 rechtmäßige(?) Regierungen für die einzelnen Landesteile Bestand hatten? Ist das möglich? In der Praxis auf jeden Fall, wie man sieht. Es zeigt aber auch, aller Anfang ist schwer.
Die 2te Beratung dieses überaus wichtige Gesetz am Samstag, den 10. Mai, dauerte von 10:30 Uhr bis 23:50 Uhr. Ich glaube das war eine der längste Sitzungen überhaupt. Verabschiedet wurde das Gesetz in dritter Lesung mit 65 ja gegen 47 nein (CDU+KPD).
Nun konnte der Verfassungsgebende Ausschuss sich seiner tatsächlichen Aufgaben widmen. Ich glaube, dass die Ernsthaftigkeit der Arbeit dieses Ausschusses bewusst machte, dass man die CDU ins Boot holen musste, heraus aus der Opposition. Natürlich hat der Wahlausgang der Bundestagswahlen am 6. September auch seine Wirkung getan ( die CDU kam in BW auf 52% der Stimmen.
Die Regierungsneubildung hat sich merkwürdig ruhig vollzogen. Ich konnte bei Durchsicht eigentlich keine Hinweise vorab auf eine Ablösung von Dr. Maier finden, und so waren für mich selbst am Schluß der 50sten Sitzung am 30 September ( Schluß der Sitzung um 12:24Uhr) überraschend zu lesen (S.2278) :
Daß die Fortsetzung der Zweiten Beratung des Entwurfs einer Verfassung abgesetzt wurde. Kurz danach erklärt der Präsident :